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TRYPTIS AGP

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der TRYPTIS GmbH
für Consulting, Engineering, Service-Leistungen

Stand: Juli 2004

  1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der TRYPTIS GmbH (nachfolgend TRYPTIS genannt) regeln die kontinuierliche Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistung durch TRYPTIS.
    2. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung eines Bestellscheines durch den Kunden und TRYPTIS oder – soweit eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist - mittels Bestellung des Kunden und einer entsprechenden Auftragsbestätigung der TRYPTIS beim Kunden, spätestens jedoch mit Erbringung des Services, zustande. Ein Vertrag bedarf der Schriftform und bei Online-Kontakt einer abgesicherten Bestätigung (per beglaubigter Email bzw. über sichere Online-Verbindung). Bestellschein und Auftragsbestätigung werden im nachfolgenden Text als „Auftragsdokument" tituliert.
    3. Weitere Bedingungen für Services können sich aus Dokumenten ergeben, die von TRYPTIS bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) zum Vertragsbestandteil.
    4. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, da es sich hierbei um individuelle Bestandteile zu einem definierten Service handelt. Bedingungen eines Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, da es sich um individuelle Vertragsbedingungen handelt.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Der für den Service zu zahlende Preis richtet sich nach einer oder mehreren der folgenden Gebührenarten, wie da sind: Einmalbeträge oder wiederkehrende Gebühren (z.B. monatlich oder jährlich). Es können zusätzliche Gebühren berechnet werden (z.B. Expresszuschlag für eilige Aufträge oder Reisekosten). TRYPTIS wird den Kunden im Einzelfall über derartige zusätzliche Gebühren im Voraus informieren.
    2. Monatlich wiederkehrende Gebühren für Services bzw. Engineering - Leistungen werden dem Kunden vierteljährlich zu Beginn eines jeweiligen Kalendervierteljahres in Rechnung gestellt, jährlich wiederkehrende Gebühren werden zu Beginn eines Kalenderjahres berechnet (Berechnungsperiode). Anteilige Berechnungsperioden werden auf Basis eines 30-Tage-Monats anteilig in Rechnung gestellt.
    3. Vorausbezahlte Leistungen müssen vom Kunden während der vereinbarten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Sofern nicht abweichend geregelt, erhält der Kunde keine Gutschrift oder Rückvergütung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
    4. Eine Senkung von allgemein gültigen Preisen / Gebühren wird TRYPTIS an den Kunden weiterreichen. Die Preis- bzw. Gebührensenkung wird für Beträge wirksam, die bei oder nach deren Inkrafttreten fällig werden.
    5. TRYPTIS kann wiederkehrende Gebühren für Leistungen durch schriftliche Mitteilung (Briefform – nicht Online) mit einer Frist von drei Monaten erhöhen. Die Erhöhung wird mit Rechnungsstellung, zum Beginn eines Berechnungszeitraums oder zum in der Mitteilung genannten Datum wirksam.
    6. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage bzw. bei vierteljährlicher Berechnung 60 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann TRYPTIS Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Vertragsänderungen
    1. TRYPTIS kann die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen sowie leistungsbezogene Bedingungen eines Vertrags durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten ändern. Rückwirkende Änderungen von Bestimmungen sind ausgeschlossen. Die Änderungen werden zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam und gelten für Neuaufträge, Vertragsverlängerungen und Verträge, unter denen fortlaufende und wiederkehrende Leistungen erbracht werden. Bei bestehenden Verträgen, unter denen fortlaufende und wiederkehrende Leistungen erbracht werden und die eine vorbestimmte, verlängerbare Vertragslaufzeit aufweisen, kann der Kunde verlangen, dass die mitgeteilten Änderungen erst zum Beginn der Verlängerungsperiode wirksam werden, sofern die Änderungen die gegenwärtig geltenden Bedingungen berühren und für den Kunden nachteilig sind.
      1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die nachfolgend benannten Handlungen oder die Unterlassung von Handlungen als seine Zustimmung zu einer mitgeteilten Änderung im vorbenannten Umfang zu verstehen sind, die Änderungen somit für künftige Leistungen angewendet werden:
      2. Der Kunde erteilt TRYPTIS einen Neuauftrag für zu erbringende Leistungen nach dem in der schriftlichen Mitteilung genannten Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung.
      3. Der Kunde widerspricht einer im Rahmen einer Vertragsverlängerung wirksam werdende Änderung nicht innerhalb von 90 Tagen nach deren schriftlichen Mitteilung.
    2. Der Kunde verlangt, bei Verträgen, unter denen fortlaufende oder wiederkehrende Leistungen erbracht werden, innerhalb von 90 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Änderungen weder eine Verschiebung der Änderungen auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode, noch wird er den Vertrag gemäß den bestehenden Bedingungen des laufenden Vertrages kündigen. In der Mitteilung über die geplante Änderung wird TRYPTIS den Kunden auf die vorstehenden Konsequenzen hinweisen.
    3. Preisänderungen für Leistungen der TRYPTIS sind Gegenstand der Bestimmungen der Ziffer 2 (Preise und Zahlungsbedingungen).
    4. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Zustimmung beider Parteien und der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  4. TRYPTIS Business Partner
    TRYPTIS hat mit bestimmte Partner („TRYPTIS Business Partner") Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung bestimmter Produkte und Services geschlossen. Soweit ein TRYPTIS Business Partner Produkte und Services der TRYPTIS vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Kunde und TRYPTIS ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung. TRYPTIS ist weder für die Geschäftstätigkeit des TRYPTIS Business Partners noch für irgendwelche Zusagen verantwortlich, die dieser dem Kunden gegenüber tätigt oder für Produkte und Leistungen, die der TRYPTIS Business Partner unter eigenen Verträgen anbietet.
  5. Einsatz von Personal
    1. Der Kunde und TRAPTIS sind jeweils für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung, Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
    2. TRYPTIS ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.
  6. Kündigung und Zurückziehung einer Leistung
    1. Der Kunde und TRYPTIS können einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen – auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist – nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung jedoch ausgeschlossen.
    2. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass der Kunde eine Leistung unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Zahlung einer Ablösegebühr) ordentlich kündigen kann.
    3. Im Falle von Wartungsservices (Produktwartung) ist eine ordentliche Kündigung auch ohne Zahlung von Ablösegebühren möglich, wenn eines der nachfolgend beschriebenen Ereignisse eintritt:
    4. Der Kunde beendet auf Dauer innerhalb seines Unternehmens die produktive Nutzung des Produkts, für den der Service erbracht wird. Unternehmen ist jede rechtliche Einheit (z.B. GmbH, Personengesellschaft) einschließlich deren Tochtergesellschaften, an denen eine Beteiligung von mehr als 50% besteht. Unter dem Begriff „Unternehmen" fällt der derjenige Unternehmensteil, der sich im Land des erbrachten Services befindet.
    5. Die berechtigte Betriebsstätte, für die der Service erbracht wird, unterliegt nicht mehr der Verfügungsgewalt des Kunden (z.B. bei Veräußerung oder Stilllegung der Betriebsstätte).
    6. Im Falle einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Leistungen sowie die bis dahin gelieferten Produkte bzw. deren Anteile zu bezahlen sowie TRYPTIS sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den Bestimmungen dieses Vertrages oder der gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
    7. TRYPTIS kann eine zu erbringende Leistung oder die Unterstützung für ein berechtigtes Produkt mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zurückziehen. In diesem Falle erhält der Kunde bereits bezahlte jedoch noch nicht verbrauchte Gebühren anteilig zurück.
    8. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Dies gilt auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.
  7. Rechte Dritter (Rechtsmängel)
    1. TRYPTIS wird den Kunden auf eigene Kosten gegen alle Ansprüche Dritter verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch vertragsgemäß genutzte und von TRYPTIS gelieferte Produkte hergeleitet werden, und dem Kunden Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, die von einem Gericht auferlegt wurden oder in einem Vergleich enthalten sind, der zuvor von TRYPTIS gebilligt wurde, sofern der Kunde die TRYPTIS von der Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt und der TRYPTIS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Der Kunde wird TRYPTIS hierbei unterstützen.
    2. Sind solche Ansprüche geltend gemacht worden oder ist deren Geltendmachung zu erwarten, kann TRYPTIS auf seine Kosten ein Nutzungsrecht erwerben oder die Anteile ändern oder gegen gleichwertige Anteile austauschen. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, nach schriftlicher Aufforderung durch TRYPTIS den Anteil an TRYPTIS zu retournieren. In diesem Falle erstattet TRYPTIS dem Kunden den Wert des betroffenen Anteils sowie eigene Schäden des Kunden nach Maßgabe von Ziffer 8 (Haftung).
    3. Diese Verpflichtungen der TRYPTIS gegenüber dem Kunden hinsichtlich Ansprüchen aus Verletzung von Rechten Dritter sind abschließend.
    4. Ansprüche gegen TRYPTIS sind ausgeschlossen, falls sie darauf beruhen, dass
      1. vom Kunden bereitgestellte Bestandteile in Produkten eingebaut werden oder TRYPTIS Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden oder in seinem Auftrag handelnder Dritter zu beachten hat.
      2. Produkte vom Kunden verändert werden;
      3. die Produkte gemeinsam mit anderen Produkten, Daten, Vorrichtungen oder Geschäftsmethoden kombiniert, in Betrieb genommen oder genutzt werden, die nicht von TRYPTIS geliefert wurden oder Produkte an Dritte, die nicht zu seinem Unternehmen gehören, vertrieben bzw. zu deren Gunsten betrieben oder genutzt werden.
  8. Haftung
    1. TRYPTIS haftet für Schäden, die durch Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrages übernommenen Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
    2. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet TRYPTIS, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüchen aus Vertragsverletzungen sowie unerlaubter Handlung), pro Schadensfall bis zu einem Betrag von EUR 100.000 (Hunderttausend Euro) oder wenn der Wert der schadensverursachenden Leistung höher ist, bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
    3. TRYPTIS haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn TRYPTIS über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.
    4. Im Falle des Verzugs erstattet TRAPTIS dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen Schaden im Rahmen der Absätze 8.a und 8.b (Haftung).
  9. Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien
    1. Der Kunde und TRYPTIS stimmen darin überein, dass
    2. keine der Parteien das Recht hat, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des anderen oder eines seiner Unternehmen in der Werbung oder in Veröffentlichungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen zu benutzen.
    3. Der Austausch vertraulicher Informationen einer separaten schriftlichen Vereinbarung bedarf.
    4. Keine der Parteien daran gehindert ist ähnliche Verträge mit anderen abzuschließen.
    5. Jede Partei der anderen nur Lizenzen und Rechte einräumt, die ausdrücklich spezifiziert und vereinbart werden. Darüber hinaus werden keine Lizenzen oder Rechte (einschließlich solcher zur Nutzung von Patenten) eingeräumt.
    6. Der Schriftverkehr auf elektronischem Wege erfolgen kann, soweit dies unter geltendem Recht zulässig ist, die Identität des Absenders und die Authentizität des Dokuments durch einen Identifizierungscode in abgesicherter Form nachgewiesen ist.
    7. Jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen wird.
    8. Ansprüche aus diesem Vertrag einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen, soweit nicht eine längere Frist zwingend gesetzlich vorgesehen ist.
    9. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich ist.
    10. Die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag, mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen TRYPTIS, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei bedarf, soweit es sich nicht um eine Übertragung innerhalb seines Unternehmens oder auf einen Rechtsnachfolger handelt. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Veräußerung eines Unternehmensteils der TRYPTIS, die alle TRYPTIS Kunden gleichermaßen betrifft, wird nicht als Abtretung im vorbenannten Sinne betrachtet. Darüber hinaus kann ein Dritter keinerlei Rechte aus diesem Vertrag ableiten.
    11. Der Kunde nicht berechtigt ist, Leistungen unter diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen.
    12. Der Kunde die Verantwortung für die durch den Einsatz der Leistungen angestrebten und damit erzielten Ergebnisse trägt. Die organisatorische Einbindung der Services der TRYPTIS in den Betriebsablauf des Kunden ist von diesem eigenverantwortlich vorzunehmen.
    13. Der Kunde verpflichtet ist, TRYPTIS ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu verschaffen und ihr ein Recht zur Nutzung daran einzuräumen, damit TRYPTIS seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen imstande ist.
    14. Es in der Verantwortung des Kunden liegt, alle anwendbaren Import- und Exportgesetze einzuhalten.
    15. Der Kunde die Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch bedingt Verzögerungen und / oder Mehraufwand, kann die TRYPTIS – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplanes und der vereinbarten Preise / Gebühren verlangen. Ferner kann TRYPTIS dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen nach deren Ablauf die TRYPTIS zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt jedoch nicht.
  10. Datenschutz
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass TRYPTIS und ihre verbundenen Unternehmen seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern und Email-Adressen, in allen Ländern, in denen die TRYPTIS und ihre verbundenen Unternehmen geschäftlich tätig sind, speichern und nutzen dürfen. Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, Business Partner und Bevollmächtigte der TRYPTIS und ihrer verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen, für Werbekampagnen, zur Marktforschung).
  11. Geltungsbereich, anwendbares Recht, Sonstiges
    1. Lieferungen und Leistungen der TRYPTIS erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen der TRYPTIS. Der Geltung on Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
    2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien können – soweit nicht abweichend vereinbart – nur in Deutschland wahrgenommen oder erfüllt werden.
    3. Beide Vertragsparteien stimmen darin überein, dass sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
    4. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig vereinbart, ist TRYPTIS nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.
    5. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft.
    6. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, die sich auf Verbraucherrechte beziehen und durch Vertrag weder begrenzt noch ausgeschlossen werden können bleiben unberührt.


 München, Juli 2004

 

 
 
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